Notausgangsverschluss

(Anti-)Panikschloss (im bisherigen Sprachgebrauch) Fluchttürverschluss gemäß EN 179. Für die Verwendung in Gebäuden geeignet, in denen hei einer Gefahrensituation das Entstehen einer Panik unwahrscheinlich ist. Sichere Fluchtmöglichkeit durch eine Tür mit einem einzigen Handgriff, wobei die Vorkenntnis der Funktionsweise des Verschlusses erforderlich sein darf.