DIN EN 179/DIN EN 1125
Unterschiedliche Anforderungen – verschiedene Türsysteme
Zwei Arten von Fluchttüren – zwei neue EU-Normen:
Fluchttürsysteme im Sinne der neuen Normen unterteilen sich in Notausgangs- und Panikverschlüsse. Das heißt, die Verschlüsse von Notausgangs- und Paniktüren müssen auf die jeweiligen Anforderungen zugeschnitten sein. Der Unterschied zwischen beiden ergibt sich aus dem jeweiligen Anwendungsgebiet:
An Notausgängen sind Drücker oder Stoßplatten vorgeschrieben. Das freie Ende des Drückers muss so ausgeführt sein, dass es zur Oberfläche des Türflügels zeigt, um das Risiko von Verletzungen zu vermeiden.
Der abgebildete Block soll eine durchschnittliche Hand simulieren. Dadurch soll ein bestimmter Raum zum Greifen gewährleistet sein und ein gewisses Maß an Gestaltungsfreiheit des Drückers ermöglicht werden. Die Beschlaggarnituren können als Drücker- oder Wechselgarnituren ausgeführt werden. Die Verschraubung ist durchgehend auszuführen, wobei das Montagezubehör ebenfalls Bestandteil der Prüfeinheit ist.
Notausgänge nach DIN EN 179 sind bestimmt für Gebäude, die keinem öffentlichen Publikumsverkehr unterliegen und deren Besucher die Funktion der Fluchttüren kennen. Dies können unter anderem auch Nebenausgänge in öffentlichen Gebäuden sein, die nur von autorisierten Personen genutzt werden. Als Beschlagelemente sind Drücker oder Stoßplatten vorgeschrieben.
An Paniktüren sind Stangengriffe oder Druckstangen vorgeschrieben. Diese sind auf der Fluchtseite der Tür zu montieren. Auf der Außenseite sind entsprechende Drücker-, Knopf- oder Blindschilder anzubringen. Eine durchgehende Verschraubung sorgt für zusätzliche Sicherheit. Die Außenbeschläge und das Montagezubehör sind ebenfalls Bestandteil der Prüfeinheit. Bei 2-flügeligen Türelementen ist bei Verwendung eines Treibriegelschlosses am Gangflügel ebenfalls ein Stangengriff einzusetzen.
Paniktüren nach DIN EN 1125 hingegen kommen in öffentlichen Gebäuden zum Einsatz, bei denen die Besucher die Funktion der Fluchttüren nicht kennen und diese im Notfall auch ohne Einweisung betätigen können müssen. Hiervon sind zum Beispiel Krankenhäuser, Schulen, öffentliche Verwaltungen, Flughäfen und Einkaufszentren betroffen. Hier sind Stangengriffe oder Druckstangen die über die Türbreite gehen zwingend als Beschlagelemente vorgeschrieben!